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   BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62   

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https://dejure.org/1963,465
BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62 (https://dejure.org/1963,465)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1963 - V C 60.62 (https://dejure.org/1963,465)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1963 - V C 60.62 (https://dejure.org/1963,465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berechnung eines Tilgungssatzes für ein öffentlich gewährtes Baudarlehen - Rechtliche Ausgestaltung der Gewährung eines Aufbaudarlehens im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes (LAG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62
    Schließlich ist auch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht verletzt; denn diese Vorschrift erfaßt nicht die öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57] [70]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62
    Es ist nämlich ein rechtserheblicher Unterschied, ob der Darlehnsbewerber bereits über einen unanfechtbaren, wenn auch noch nicht fälligen Anspruch verfügt oder ob noch mehr oder weniger offen ist, ob und in welcher Höhe ihm ein solcher in Zukunft zuerkannt werden wird (vgl. hierzu Urteil vom 27. Februar 1963 [BVerwGE 15, 324 [BVerwG 27.02.1963 - V C 70/62]]).
  • BVerwG, 05.06.1963 - V C 76.62

    Gewährung der Höchstsumme eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62
    Lediglich auf diese Tatsache bezieht sich - wie gesagt - der Begriff des "ursprünglichen Darlehnsbetrages", der auch den Betrag darstellt, von dem bei der - allerdings auf den Zeitpunkt der Darlehnsgewährung zurückwirkenden - Umwandlung des Darlehens in Hauptentschädigung auszugehen ist (vgl.Urteil vom 5. Juni 1963 - BVerwG V C 76.62 - [RLA 1963, 286]).
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62
    Lediglich das Hinzutreten besonderer Umstände führt hier zu verschiedenartiger wirtschaftlicher Auswirkung der Gleichbehandlung (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 [63]]).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 111.64

    Abgrenzung der Begriffe Darlehen, Darlehensbetrag und Darlehensverbindlichkeit im

    Der gegensätzlichen Ansicht, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Oktober 1963 - BVerwG V C 60.62 - vertreten habe, könne sich das Verwaltungsgericht nicht anschließen.

    Gegen dieses Urteil hat der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision eingelegt, im wesentlichen auf die Gedankengänge in dem Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1963 - BVerwG V C 60.62 - Bezug genommen und den Antrag gestellt,.

    Der erkennende Senat hat diese Frage bereits in seinen Urteilen vom 16. Oktober 1963 - BVerwG V C 60.62 - [BVerwGE 17, 24], - BVerwG V C 61.62 - [Mtbl.

  • VG Kassel, 18.06.2009 - 2 L 378/09

    Eilantrag gegen Ratio-Erweiterung abgelehnt

    Vielmehr ist es erforderlich, dass die Abstimmungspflicht zugleich auch Zulässigkeitsvoraussetzung der Zulässigkeitsnormen der §§ 29 ff. BauGB ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, DVBl. 1993, 658; Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 -, BVerwGE 17, 25 [BVerwG 16.10.1963 - V C 60/62] ; Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14/01 -, BVerwGE 119, 25).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 178.66

    Umwandlung eines Existenzaufbaudarlehens in Hauptentschädigung - Anteilige

    Während Satz 1 des § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG die Umwandlung der Darlehen in Hauptentschädigung anordnet, klärt Satz 2, welche Rechtswirkung dieser Umwandlung zukommt (vgl. hierzu Urteile vom 27. Februar 1963 [BVerwGE 15, 324 [BVerwG 27.02.1963 - V C 70/62]] und vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 24 [25]]).
  • BVerwG, 29.11.1965 - V B 167.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umwandlung eines

    Überdies ist in dem Urteil vom 5. Juni 1963 (BVerwGE 16, 139) darauf hingewiesen, daß in den Vorschriften über die Umwandlung (§ 258 Abs. 1 LAG) nicht von "Darlehen" schlechthin, sondern von "Darlehens betrag , Darlehens gewährung , Darlehens verbindlichkeit " gesprochen ist (vgl. auch Urteil vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 24]).
  • BVerwG, 19.12.1963 - VIII C 298.63

    Rechtsmittel

    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil vom 16. Oktober 1963 - BVerwG V C 60.62 -, MDR 1964 S. 81, hinzuweisen.
  • BGH, 21.09.1964 - VII ZR 2/62
    Mit dieser Auffassung befindet sich der erkennende Senat in Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer dem o.a. Urteil noch BVerwGE 16, 139 und 17, 24).
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